Das Gesetz sieht vor, dass sich zumindest der Ehegatte, der die Scheidung einreicht, vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten lassen muss.
Für Ihre Vertretung im Scheidungsverfahren benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Bitte drucken Sie das Vollmachtsformular aus unserem Formularbereich aus und senden dieses im Original an unsere Kanzleianschrift, gern vorab per E-Mail.
Für die weiteren benötigten Daten haben wir einen Erfassungbogen vorbereitet. Bitte senden Sie uns diesen ausgefüllt zu, damit wir alles weitere veranlassen können.
Für das Scheidungsverfahren fallen Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Die zu erwartenden Beträge können wir Ihnen mitteilen, wenn uns Ihre Angaben vorliegen.
Wenn Sie davon ausgehen, einen Anspruch auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zu haben, füllen Sie bitte das enstprechende Formular aus unserem Formularbereich aus und senden auch dieses nebst den erforderlichen Belegen an uns, gern per E-Mail.